Unter Erster Hilfe versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.
In Deutschland ist jeder Bürger verpflichtet, in Not geratenen oder hilflosen Personen Hilfe zu leisten, wenn es ihm den Umständen nach zuzumuten ist (vgl. § 323c Strafgesetzbuch). Nicht zumutbar ist die Hilfeleistung dann, wenn für den Helfer durch die Hilfeleistung eine definierbare Gefahr besteht oder wenn andere wichtige Pflichten vernachlässigt werden, dabei sind jedoch die Rechtsgüter Leben und Gesundheit zu beachten. Hilfe leisten muss er auch dann nicht, wenn die Person die Hilfeleistung verweigert, ablehnt oder wenn eindeutige Zeichen auf den Tod hinweisen (z. B. totale Zerstörung der lebenswichtigen Organe: Hirn, Herz und Lunge und auch bei der sichtbaren und riechbaren Verwesung).


Wer nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann, schuldig (siehe auch Rechtliche Aspekte bei Hilfeleistung). Ist der Hilfeleistende Arzt, so muss er nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München[2] zumindest die Regeln des Basic Life Support (BLS) beachten. Andernfalls kommt eine Haftung in Frage. Der Gesetzgeber schützt den Ersthelfer: Auch wenn durch Erste-Hilfe-Leistungen Schäden an der Kleidung oder durch Sofortmaßnahmen wie eine Herz-Druck-Massage gesundheitliche Beeinträchtigung entstehen, drohen Ersthelfern keine rechtlichen Konsequenzen (siehe auch Rechtliche Aspekte bei Hilfeleistung). Eine Voraussetzung ist jedoch, dass das Wissen und die Fähigkeiten auf dem aktuellen Stand sind und nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich fehlerhaft gehandelt wird. Rettungskette

Rettungskette:
Die Versorgung von Patienten mit lebensgefährlichen Störungen der vitalen Funktionen muss in den einzelnen Bereichen, vom Notfallort bis zur endgültigen Behandlung in der Klinik, durch definierte Aufgabenstellungen gesichert sein. Anhand des vor einigen Jahren erstellten Arbeitsmodells der Rettungskette lassen sich die Funktionsabläufe darlegen und entsprechende Forderungen für die einzelnen Glieder dieser Kette ableiten.
Die Effizienz des gesamten Systems hängt davon ab, dass jeder Bereich auf die Leistungsfähigkeit des nächsten abgestimmt ist und keine Versorgungslücke, kein Riss der Kette, entsteht. Die fünf Glieder der Rettungskette sind im Einzelnen:
Absichern / Eigenschutz
Notruf, lebensrettende Sofortmaßnahmen
Weitere Erste Hilfe
Rettungsdienst
Krankenhaus.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Erste_Hilfe